Häufige Fragen

und Antworten zur Ausbildung

Hier findest Du eine Übersicht der Fragen zur Ausbildung in Atem- und Bewusstseinstraining, die uns häufig erreichen. Hast Du darüber hinaus noch weitere Fragen, kannst Du uns gerne per Mail oder Anruf kontaktieren. Wir freuen uns über Dein Interesse!


  • Was sind die Mindestanforderungen für den Erhalt des Zertifikats nach Abschluss der Ausbildung in Atem- und Bewussteinstraining?
    Die Anforderungen, die für den Erhalt eines Zertifikats erfüllt sein müssen, umfassen:
    - 20 gegebene und dokumentierte Atemsitzungen im 3. Ausbildungsjahr
    - das Leiten einer Kleingruppe in einem 2er oder 3er Team in einem viermaligen Rhythmus à 4 Stunden übers Jahr verteilt                     - die Vorbereitung und das Halten eines Vortrags über eins von drei vorgegebenen Themen ("Was ist Atemtherapie?", "Intuition" oder "Integration") über circa 10 Minuten im Inneren-Kind-Seminar im 3. Ausbildungsjahr                                                                                - das Schreiben einer Abschlussarbeit über 10 Seiten über die eigene persönliche Entwicklung, welche Zitate aus passender Literatur enthält                                                                                                                                                                                                                                   - das Bestehen der praktischen Abschlussprüfung, welche eine 1:1-Atemsitzung über 90 Minuten mit einer zuvor unbekannten Person als Klient*in umfasst                                                                                                                                                                                             - maximal dreimaliges Fehlen an den Ausbildungsmodulen in den drei Jahren der Ausbildung

  • Was passiert, wenn ich die Mindestanforderungen für das Zertifikat nicht erfülle?
    In diesem Fall nimmst Du, zusammen mit Deiner Gruppe, am Jahresabschluss teil und bekommst eine Teilnahmebescheinigung. Zum Erhalt des Zertifikats hast Du im anschließenden Jahr die Möglichkeit, die fehlenden Anforderungen nachzuholen.

    Ist für Dich klar, dass Du nicht als Atemtrainer*in arbeiten möchtest und somit kein Zertifikat benötigst, ist dies ebenfalls eine gültige Entscheidung. Du erfährst ebenso einen wertschätzenden Abschluss samt Teilnahmebescheinigung.

  • Was ist, wenn ich an einem der Module nicht teilnehmen kann?
    Alle Module (außer das Modul Fokus) sind drei Jahre nach Beendigung der Ausbildung nachholbar. Da dies präsenz- und gruppenprozessabhängig ist, wird jeder Nachholtermin individuell besprochen.

    Wichtig und entscheidend für den Beginn der Ausbildung ist die Teilnahme an mindestens einem der ersten beiden Module (Körper und/oder Geburt), da sich der Ausbildungsjahrgang an diesen Modulen kennenlernt und sich die Gruppe formt.

  • Inwieweit betrifft es mich, wenn die Kosten der Ausbildung verändert werden?
    Es besteht eine Preisgarantie für die Zeit der dreijährigen Ausbildung: Innerhalb dieser bleibt der Jahresbeitrag der gleiche, wie im ersten Ausbildungsjahr.

  • Gibt es eine Ermäßigung für die Ausbildung?
    Es gibt keine Ermäßigung für die Ausbildung. Aktuell läuft jedoch der Antrag für eine Anerkennung der Ausbildung zur Berechtigung als Bildungsurlaub.

  • Kann ich mir über die Teilnahme an der Ausbildung Fortbildungspunkte anrechnen lassen?
    Es besteht eine geringe Wahrscheinlichkeit, dass sich Menschen, die in den Bereichen Ergotherapie, Logopädie oder Physiotherapie arbeiten, Fortbildungspunkte anrechnen lassen können. Ob diese genehmigt werden, hängt von den entsprechenden Kammern und Verbänden ab. Möchtest Du den Versuch unternehmen, Dir Fortbildungspunkte anrechnen zu lassen, frag uns gerne nach einem Dokument zur Bescheinigung der Stunden.